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Selbstzahler

Die Fachklinik bietet auch Behandlungen für Privatpatienten an und ist beihilfefähig nach der Verordnung und der Gewährung von Beihilfen in Krankheitsfällen.


Die ärztliche Liquidation für wahlärztliche Leistungen i.S. von § 7 Bundespflegesatzverordnung (BPflV) erfolgt innerhalb des durch die "Gebührenordnung für Ärzte" (GOÄ) gesetzten Rahmens (12.82 - Bundesgesetzblatt).


Bei der Inanspruchnahme der wahlärztlichen Leistungen kann der Leistungsumfang nicht auf einzelne liquidationsberechtigte Ärzte der Fachklinik Hochsauerland beschränkt werden. Die Vereinbarung über wahlärztliche Leistungen erstreckt sich folglich auf alle an der Behandlung des Patienten beteiligten Ärzte der Klinik einschließlich der von diesen Ärzten veranlassten Leistungen von Ärzten und ärztlich geleiteten Einrichtungen außerhalb der Klinik.


Eine Woche vor der Aufnahme in unserer Klinik ist eine Anzahlung in Höhe von 14 Pflegetagen zu entrichten. Folgezahlungen sind jeweils in einem Abstand von 14 Tagen zu leisten.


Der Allgemeine Pflegesatz wurde mit Wirkung seit dem 1. Januar 2007 mit der zuständigen Arbeitsgemeinschaft der Sozialleistungsträger im Bezirk Südwestfalen und dem Verband der -Krankenkassen im Hochsauerland vereinbart und bestätigt.


Sollte der Allgemeine Pflegesatz während Ihrer Behandlungsdauer erhöht werden, so erhöht sich der von Ihnen gewählte Pflegesatz für Selbstzahler um den gleichen Prozentsatz.


Der Pflegesatz zu Ziffer 2 bietet die Möglichkeit zur Inanspruchnahme von ärztlichen Wahlleistungen mit gesonderter Abrechnung der Arzt- und Behandlungskosten.

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Fachklinik Hochsauerland
Tel.: 0 29 74/73-0
Fax: 02974 / 73-2700
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